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Die derzeit rechtlichen Vorschriften über Einmalhandschuhe im medizinischen Bereich sind beispielsweise die dem Medizinproduktegesetz (MPG) entsprechenden Richtlinien 93/42 EWG (veröffentlicht am 12.7.93 im Amtsblatt der EG-Nr. 196/1), welche durch 98/79 EG, 2001/104 EG und der Verordnung 1882/2003 EG angepasst wurden. Auch die Bestimmungen über die Kennzeichnungspflicht medizinischer Produkte nebst deren Zubehör mit dem CE-Zertifikats-Siegel befindet sich auf rechtlichem Fundament der Richtlinie 76/764 EWG. Auch das Herstellungsverfahren steriler Produkte ist genauestens geregelt. Für die Frisörbranche kommt beispielsweise die TRGS 530 in Betracht, eine Arbeitsschutzverordnung, die mit den technischen Regeln für Gefahrenstoffe den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnissen für Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen, einschließlich der Einstufung und Kennzeichnung dieser wiedergibt.  Diese Liste ließe sich noch unendlich weiterführen. Ausnahmslos alle gewerblichen Branchen unterliegen unterschiedlichsten Schutzbestimmungen. Um die gesetzlichen Mindestanforderungen für Berufsbekleidung gewährleisten zu können, empfiehlt sich der Kauf von Schutz- und Sicherheitsbekleidung über den professionellen Ausstatter. Dabei sind die Hersteller aufgrund hoher Konkurrenz stets bestrebt, ihren Produkten mehr Sicherheit und Komfort als nur das Mindestmaß anzubieten.

Einweghandschuhe im Überblick

Neben weiterer Berufsbekleidung befinden sich Einmalhandschuhe unterschiedlicher Art und Beschaffenheit im Sortiment zur Auswahl. Für die Lebensmittelbranchen sind gemäß der Vorschriften fett-, öl- und wasserdurchlässige Einmalhandschuhe, die zumeist aus Latexkautschuk oder Nitrilkautschuk in beidhändig tragbarer Passform mit oder ohne Rollband angefertigt sind, in vielfältigen Ausführungen vorhanden. Nach unterschiedlichsten Richtlinien erstellt, verzichten dabei die meisten Hersteller von Einmalhandschuhen auf eventuelle allergenauslösende Zusatzstoffe und Farbpigmente. Ungepuderte Latexhandschuhe und transparente Oberflächen gehören daher auch in der medizinischen Branche vorrangig zur hygienischen Patientenversorgung gemäß der Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes, den hierfür geltenden Richtlinien, Verordnungen, Klassifizierungen und Kennzeichnungspflichten (CE) unsteril oder steril im OP-Bereich und auf der Intensivstation. Nitril-Einmalhandschuhe besitzen dabei den Vorteil, bei fast gleichem Tragekomfort meist vollständig auf den allergenverdächtigen Naturstoff Latex zu verzichten. Auch Einmalhandschuhe aus Vinyl gehören in vielen Branchen zur festen Grundausstattung an Schutzbekleidung. Vinyl ist „weichgemachte“ PVC-Folie, und wird lt. einer Herstelleraussage in der Krankenpflege von vielen Patienten beim Waschen als besonders angenehm empfunden.  Weder in Chemikalien bearbeitenden und -verarbeitenden Branchen noch bei Friseuren, Reinigungsunternehmen oder im privaten Bereich werden auf Einmalhandschuhe verzichtet. Erstgenannte, da sie erhöhten Berufsrisiken ausgesetzt sind, und nach passenden gesetzlichen Bestimmungen sich und Dritte schützen müssen, Privatpersonen einfach, weil der Kontakt mit einigen synthetisch hergestellten Produkten manchmal als unangenehm oder gar gefährlich empfunden wird.  Charakteristisch für die Herstellung von Einmalhandschuhen ist das Bestreben der Fabrikanten, den Kunden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einen möglichst hohen Tragekomfort der Produkte präsentieren zu können. So sind die meist dünnen, aber reißfesten Latex-, Nitril-, Vinyl- oder Neoprenhandschuhe vornehmlich an die Bedürfnisse angepasst, die in den mannigfachen gewerblichen Branchen herrschen. Eine verbesserte Grifffestigkeit wird dabei etwa mit mikro-angerauter Handoberfläche bei doch hoher Resistenz oder sogar einer Polymerbeschichtung erreicht. Die elastischen Einmalhandschuhe sind in der Innenbeschichtung manchmal aus Allantoin, Collagen und Silikon, was eine erhöhte Pflege der Hände verspricht. Feuchtigkeitsabsorbierende Hydrogele oder Chlorierungen der Innenbeschichtungen erhalten den sensiblen Tastsinn der Finger, der durch vorgeschriebenen Rollrand oder Manschetten an den Handschuhen durch Schweißaustritt bei konzentrierten oder anstrengenden Tätigkeiten leicht beeinträchtigt werden kann.  Die Untersuchungs-, Schutz- oder OP-Handschuhe vermitteln nicht nur die Sicherheit des hygienischen Arbeitens, sie beugen auch vielfältigen Risiken vor, denen man im beruflichen oder privaten Alltag ausgesetzt ist. Keim- und Bakterienfreiheit für Einmalhandschuhe, die in Räumlichkeiten der Risikoklasse III (hohes Risiko) genutzt werden, müssen dabei in gewissenhaften und streng kontrollierten Arbeitsprozessen hergestellt werden. Sie werden unter sterilen Bedingungen einzeln steril verpackt. Im Gegensatz zu anderen Einmalhandschuhen niedrigerer Gefahrenklassen sind sie also nicht in einer Vorratsbox erhältlich.

Was uns der Kunde bedeutet

Nicht nur im Rahmen der Produkthaftung, auch als Serviceleistung gegenüber den Kunden wird eine professionelle Beratung über die Produkte gewährleistet. Sofern keine Kennzeichnungspflicht besteht, geben Hersteller und Vertrieb gerne korrekte Auskunft über Herstellungsweise und stoffliche Zusammensetzung der Produkte.


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